Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsvereinbarung für Geschäftskunden von CaterSmart.
Nutzungsvereinbarung für Geschäftskunden
Willkommen bei Catersmart!
Dies sind die Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen als Geschäftskunde („Kunde“) und der CaterSmart GmbH (Hauptstraße 41, 95482 Gefrees; Amtsgericht Bayreuth, HRB 8756; USt-IdNr. DE464831884) („Anbieter“ oder „wir“) welche die Catersmart-Anwendung betreibt („Catersmart“) über die Nutzung Ihres B2B Catersmart-Kontos und unserer weiteren Dienstleistungen.
Damit Catersmart genutzt werden kann, muss ein Catersmart Konto eröffnet werden. Mit der Nutzung von Catersmart und der Anmeldung als Catersmart-Vertragspartner/Händler erklären Sie sich einverstanden, alle Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu erfüllen. Andere Geschäftsbedingungen, oder solche die entgegenstehen, gelten nicht.
Die GmbH ist Entwicklerin der Bestell- und Bezahllösung Catersmart, an der sie alle Rechte besitzt. Über Catersmart können Verkaufsprozesse digitalisiert und gesteuert werden.
Catersmart ist eine Anwendung, mit welcher Endkunden des Kunden bei diesem bestellen und bezahlen können und somit Waren und Dienstleistungen über den Kunden beziehen können.
Die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden betreffend die Bereitstellung und den Betrieb von Catersmart richtet sich nach den folgenden Vertragsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Je nach gewähltem Angebot von Catersmart kann sich der Umfang der Leistungen unterscheiden, z.B. im Hinblick auf Begrenzung der zulässigen Anzahl von Nutzern, Preise, Inklusivleistungen usw. („Paketumfang“).
Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Vertragsbedingungen der Parteien ist ausgeschlossen.
1. Leistungen des Anbieters
1.1. Vertragsgegenstand. Die GmbH wird während der Vertragslaufzeit die Catersmart-Anwendung dem Kunden bereitstellen und betreiben. Catersmart beinhaltet verschiedene Möglichkeiten, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten und zu vertreiben. Die Leistungserbringung, insbesondere die Übertragung, die Speicherung und Zugänglichmachung von Bestelldaten, erfolgt unter Einschaltung von Cloud-Diensteanbietern, derer sich die GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient („Drittanbieter“).
Die GmbH darf jederzeit nach vernünftigem Ermessen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, ggf. auch ohne vorherige Ankündigung, den Zugang des Kunden bzw. des Endkunden zu Catersmart ganz oder teilweise einschränken sowie nach eigenem Ermessen die Inhalte und Funktionen von Catersmart festlegen, ändern oder entfernen bzw. löschen.
Soweit es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, verpflichten diese AGB die GmbH nicht, künftig neue Funktionen von Catersmart bereitzustellen. Soweit die GmbH neue Funktionen zur Verfügung stellt, hat Catersmart Anspruch auf eine angemessene Anpassung der Vergütung.
1.2. Registrierung als Catersmart-Vertragspartner. Jeder der sich als Catersmart-Vertragspartner registriert und diese AGB akzeptiert, ist Kunde im Sinne dieser AGB. Hierzu ist es notwendig, dass wir alle relevanten Daten über das Unternehmen des Kunden erhalten. Nach Abgabe der Daten wird der Kunde von dem Anbieter angelegt, registriert und freigeschaltet. Eine Nutzung von Catersmart durch andere Firmen/Unternehmen des Kunden ist nicht gestattet.
1.3. Endkunden. Der Kunde ist berechtigt, die Vertriebs- oder Bestelldienstleistungen über Catersmart für eine beliebige Anzahl von Endkunden zu nutzen.
Im Verhältnis zu seinen Endkunden ist der Kunde alleiniger Vertragspartner in Bezug auf die Nutzung von Catersmart. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, alle notwendigen Verträge mit seinen Endkunden abzuschließen und dafür Sorge zu tragen, dass die Verträge mit den Endkunden nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen. Der Kunde wird die GmbH und dessen Drittanbieter von Ansprüchen seiner Endkunden freistellen, soweit diese aus Verpflichtungen resultieren, welche über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.
1.4. Nutzung von Catersmart. Die Leistungen des Anbieters in Bezug auf Catersmart werden als „Software as a Service“ („SaaS“) zur Nutzung über das Internet, teilweise unter Inanspruchnahme von Drittanbietern, bereitgestellt. Die eingesetzte Hardware, insbesondere stationäre wie mobile Endgeräte, auf Seiten des Kunden sowie des Endkunden wird von dem Anbieter nicht zur Verfügung gestellt. Die GmbH wird den Kunden gegebenenfalls nach Absprache, gegen Aufwandsentschädigung, bei der Auswahl der für die für Catersmart geeigneten Hardware unterstützen.
1.5. Online-Support. Die GmbH stellt – je nach dem im gewähltem Paket festgelegten Umfang – Online-Support für den Kunden zur Verfügung. Support-Anfragen von Endkunden sind über den Kunden zu stellen.
1.6. Einführung und Workshop. Die GmbH bietet nach Absprache eine initiale kostenlose Einführung der Benutzerführung in Catersmart an. Weiterführende Workshops sind kostenpflichtig.
1.7. Optionale Zusatzleistungen. Auf Wunsch des Kunden bietet die GmbH kostenpflichtig an,
· den Kunden bei der Auswahl geeigneter Hard- und Software zu unterstützen,
· Schnittstellen zu Anbietern von Drittsystemen zu entwickeln,
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1. Rechtzeitige Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig zu erbringen, dass eine termingerechte Leistungserbringung durch die GmbH möglich ist.
2.2. Technische Voraussetzungen für die Nutzung. Die Nutzung und Steuerung von Catersmart durch den Kunden und ggf. dessen Endkunden erfolgt nach Maßgabe der Systemvoraussetzungen, welche den aktuellen technischen Stand entsprechen sollen.
2.3. Kundensysteme. Soweit die Leistungserbringung durch die GmbH die Anpassung eigener Systeme des Kunden und Endkunden erfordert (insgesamt als „Kundensysteme“ bezeichnet), z.B. zur Bereitstellung von Schnittstellen für den Import/Export von Daten in bzw. aus Kundensystemen, wird der Kunde diese Anpassungen in Abstimmung mit dem Anbieter eigenverantwortlich und für die GmbH unentgeltlich vornehmen. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Kundensysteme und deren Anbindung an die von dem Anbieter bereitgestellten Schnittstellen der Anbieter-Systeme liegt ausschließlich beim Kunden.
3. Unterauftragsverhältnisse
Die GmbH darf bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten externe Dienstleister einschalten, insbesondere die Drittanbieter.
4. Datenschutz und Datensicherheit
4.1. Verantwortliche Stelle. Die GmbH und der Kunde sind in ihrem Verantwortungsbereich jeweils selbst die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts (was bedeutet, dass jede Vertragspartei in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung, Erhebung und Nutzung der Daten entscheidet) und sind insoweit jeweils selbst für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, -erhebung und -nutzung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich. Soweit erforderlich, haben die Vertragsparteien die Betroffenen jeweils über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zu informieren oder deren Einwilligung einzuholen.
4.2. Auftragsverarbeitung. Die GmbH ist im Verhältnis zu den Endkunden des Kunden Auftragsverarbeiter. Hierzu muss gesondert eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden.
5. Inhaltliche Anforderungen an die Nutzung der Anbieter-Leistungen durch den Kunden
5.1. Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine Nutzung der von dem Anbieter bereitgestellten Leistungen und die seiner Endkunden nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstößt. Dies bedeutet insbesondere, dass
a) die vertragsgemäße Nutzung der vom Kunden und dessen Endkunden bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte und Bilder) keine Persönlichkeitsrechte, Patent-, Design- und Markenrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums oder den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verletzt, und
b) der Kunde sicherstellt, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden keine einschlägigen Datenschutzgesetze verletzt; dies umfasst insbesondere, dass der Kunde, soweit erforderlich, eine wirksame Einwilligung der Betroffenen in solche Datenerhebung und -verarbeitung einholt.
5.2. Freistellung. Der Kunde wird die GmbH und seine Drittanbieter von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Endkunden, die diese im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Nutzung des Kunden oder dessen Endkunden geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
6. Nutzungsrechte
6.1. Reichweite. Mit Akzeptanz dieser AGB und Registrierung bei Catersmart erhält der Kunde nach Maßgabe dieser AGB ein nicht ausschließliches und auf die Dauer dieser AGB beschränktes Recht zur Nutzung von Catersmart innerhalb des Unternehmens, einschließlich der darüber abrufbaren Inhalte ausschließlich für eigene Zwecke.
Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar.
6.2. Personalisierung und eigenes Branding. Soweit es in Catersmart möglich ist und eine Personalisierung sowie ein eigenes Branding durch den Kunden vorgesehen ist, gewährt die GmbH dem Kunden die Möglichkeit zur Einfügung von Marken und Geschäftsbezeichnungen in die Benutzeroberfläche von Catersmart. Die GmbH übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Personalisierung sowie der Marken- und Geschäftsbezeichnungsbenutzung durch den Kunden.
6.3. Beendigung. Die Einräumung der Nutzungsrechte ist auflösend bedingt durch die Nichteinhaltung sowie die Beendigung des SaaS-Vertrags. Die Nutzungsrechte einschließlich bereitgestellter Inhalte entfallen bei Eintritt der Bedingung automatisch.
6.4. Änderungsverbote. Es ist nicht gestattet, Catersmart zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, abgeleitete Arbeiten daraus zu erstellen, zu dekompilieren, zurück zu entwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen den Quellcode von Catersmart abzuleiten. Gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters ist es dem Kunden untersagt, über Catersmart abrufbare Inhalte in Teilen oder ganz zu verändern, zu kopieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, hochzuladen, zu posten, zu übertragen, zu vermieten, zu verkaufen, zu lizenzieren oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Bestehende Rechte an eigenen Inhalten des Kunden bzw. des Endkunden bleiben unberührt.
7. Beseitigung von technischen Störungen
7.1. Anzeigepflicht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel sowie deren Auswirkungen und exakte Umstände (z.B. Fehlerbeispiele, Daten) unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an die GmbH zu melden. Der Kunde gewährt dem Anbieter zur Mängelbeseitigung Einsicht in alle hierfür erforderlichen Informationen.
7.2. Behebung von Mängeln. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.3. Kündigung. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn die GmbH ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von dem Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
7.4. Ausschluss. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an Catersmart vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für die GmbH unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
7.5. Work-arounds. Die GmbH ist berechtigt, einen Mangel durch sogenannte „Work-arounds“ zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der geschuldeten Leistung dadurch nicht erheblich leidet.
7.6. Keine verschuldensunabhängige Haftung. Die verschuldensunabhängige Haftung von dem Anbieter für anfänglich vorhandene Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.
7.7. No defect found. Ist ein vom Kunden gemeldeter Mangel nicht dem Anbieter zuzurechnen oder liegt gar kein Mangel vor, so ist die GmbH berechtigt, dem Kunden die in Zusammenhang mit der Mangelmeldung angefallenen Analyse-, Behebungs- und Wartungsarbeiten zu den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung zu stellen.
8. Vergütung
8.1. Vergütung und Abrechnung. Die Vergütung des Anbieters für die hierunter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Preisliste auf unserer Webseite oder je nach individueller Vereinbarung, welche schriftlich abgefasst sein muss. Optionale Zusatzleistungen werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste berechnet.
Soweit nicht anders vereinbart, wird die GmbH ihre Leistungen jeweils monatlich in Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung durch die GmbH erfolgt jeweils zu Beginn des Monats.
8.2. Steuern. Alle Preise verstehen sich zuzüglich ggf. anfallender Steuern.
8.3. Zahlungsziel.
Das Zahlungsziel richtet sich nach dem gewählten Paket:
•CaterSmartOffice Pro (Jahresvertrag): Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
•Alle anderen Pakete: Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Mollie. Der fällige Betrag wird zum jeweiligen Abrechnungszeitpunkt automatisch vom hinterlegten Bankkonto des Kunden eingezogen. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die fälligen Beträge über Mollie im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen und stellt sicher, dass das angegebene Konto die erforderliche Deckung aufweist.
Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die Regelungen unter 8.4. Leistungsaussetzung bei Verzug.
8.4. Leistungsaussetzung bei Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so kann die GmbH nach vorheriger schriftlicher Mahnung die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge aussetzen.
9. Vertraulichkeit
9.1. Vertrauliche Informationen. Beide Parteien werden im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung voraussichtlich vertrauliche Informationen offenlegen oder haben dies bereits getan. Vertraulich sind alle schriftlich als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen oder mündliche Informationen, wenn diese nachträglich schriftlich bestätigt und mit einem Vertraulichkeitsvermerk versehen wurden, sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus deren Inhalt oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie die hierunter erhobenen oder verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Vertraulichkeit von Informationen, wird sich die Partei, die diese Informationen erhalten hat, unverzüglich an die andere Partei wenden und um Klärung bitten, jedenfalls aber bevor eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte erfolgt.
9.2. Ausnahmen. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, von denen die Partei die sie erhalten hat nachweisen kann, dass (a) sie ihr vor Offenlegung durch die andere Partei bekannt waren; (b) sie die Information ohne Rückgriff auf oder Verwendung von Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat; (c) sie die Information von Dritten rechtmäßig erhalten hat, die nach ihrer Kenntnis gegenüber der anderen Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, (d) sie ihr oder der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei bestehenden Vorschriften bekannt wurden; oder (e) sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. In letztgenanntem Fall hat die Partei die die Informationen erhalten hat vor ihrer Offenlegung gegenüber Dritten die andere Partei unverzüglich zu informieren.
9.3. Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Soweit es nicht für die Vertragserfüllung erforderlich ist, sind beide Parteien verpflichtet, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln, nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden und mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen, als sie zum Schutz der eigenen vertraulichen Informationen aufwenden.
9.4. Dauer der Vertraulichkeitspflichten. Die gegenseitigen Vertraulichkeitspflichten nach diesem Abschnitt bestehen während der gesamten Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 5 Jahren nach seiner Beendigung.
10. Laufzeit und Vertragsbeendigung
10.1. Laufzeit und Kündigungsfristen.
Das Vertragsverhältnis beginnt nach Akzeptanz dieser AGB für eine Laufzeit, welche davon abhängt welches Paket der Kunde gewählt hat.
CaterSmart Standard: CaterSmartStandard kann vom Kunden ohne feste Laufzeit genutzt werden.
CaterSmart Office Pro:
– Bei monatlicher Zahlweise beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende.Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.
– Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
10.2. Automatische Verlängerung und ordentliche Kündigung bei kostenpflichtiger Bereitstellung. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner rechtzeitig gekündigt wird, verlängert es sich jeweils automatisch um eine (ggf. weitere) feste Folge-Laufzeiten je nach Paketumfang.
10.3. Außerordentliche Kündigung. Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schäden sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den die GmbH zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem die GmbH zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
11.2. Datenverluste. Die GmbH haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden bzw. des Endkunden (insbesondere die mindestens tägliche Erstellung von Sicherungskopien) nicht vermeidbar gewesen wäre.
11.3. Geltung unabhängig vom Rechtsgrund. Außer in den Fällen der Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung).
11.4. Geltung bei Direktansprüchen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter, Beauftragte oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters, insbesondere auch gegenüber Drittanbietern. Im Hinblick auf Schäden, welche durch einen Drittanbieter verursacht werden, haftet die GmbH lediglich auf eine pflichtgemäße Auswahl des Drittanbieters. Die GmbH bietet dem Kunden jedoch an, bei Bestehen eigener Ansprüche gegen den Drittanbieter, diese Ansprüche, soweit rechtlich möglich, an den Kunden abzutreten.
12. Änderungsvorbehalt
Die GmbH behält sich vor, diesen SaaS-Vertrag zu ändern. Die GmbH wird dem Kunden per E-Mail die geänderten Bedingungen mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten zukommen lassen und auf eine beabsichtigte Geltung dieser neuen AGB auch für einen laufenden Vertrag sowie das Recht des Kunden, der Geltung dieser AGB zu widersprechen, hinweisen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb dieser Frist oder nutzt die Inhalte des Angebots, nachdem die geänderten AGB in Kraft getreten sind, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Die GmbH wird dem Kunden auf die Bedeutung der 30-Tages-Frist, das Widerspruchsrechts und die Rechtsfolgen des Schweigens in geeigneter Form hinweisen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht (ohne eventuelle Verweisungen auf andere Rechtsordnungen). Die Geltung des UN-Kaufrechtsübereinkommens wird ausgeschlossen.
13.2. Gerichtsstand. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, Deutschland. Zusätzlich bleibt jeder Vertragspartei das Recht unbenommen, gerichtliche Maßnahmen am allgemeinen Gerichtsstand der jeweils anderen Vertragspartei einzuleiten.
14. Schriftform
Soweit dieser Vertrag vorsieht, dass Erklärungen einer Partei schriftlich zu erfolgen haben, so genügt hierfür die Übermittlung einer Kopie der Erklärung als eigenhändig unterzeichnetes Papier-Dokument per Fax oder als E-Mail-Anhang (nicht jedoch die Übermittlung der Erklärung als bloßer E-Mail-Text).
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so soll Wirksamkeit des Vertrages und seiner übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, die betroffene Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Stand: 10. Juni 2024


